Das Grundstück befindet sich in einem Ortsteil der Gemeinde Stephansposching.
Die Baulücke hat eine Gesamtgröße von 1.530 m² und ist erschlossen.
Eine Bebauung wäre jederzeit möglich - ein Bauzwang besteht nicht.
Weitere Informationen erhalten sie jederzeit bei uns im Büro oder auf Anfrage.
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Sonstiges
HAFTUNGSHINWEIS:
Säm ...
Stand: 05.09.2025