Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes mit der Nr. 27 A.
Die maximal überbaubare Grundfläche beträgt ca. 96,2 m². Bei der Ermittlung dieser Fläche werden Nebenanlagen, Stellplätze und ihre Zufahrten nicht angerechnet, wohl aber Dachüberstände und Terrassen.
Das Wohngebäude darf nur ein Vollgeschoss im Sinne der Landesba ...
Stand: 18.12.2025