Wir bieten in sehr angenehmer und ruhiger Wohnlage ein Grundstück zum Kauf an. Der Verkäufer hat uns dabei um Diskretion gebeten.
Das in leichter Hanglage gelegene Grundstück ist bebaubar nach §34 BauGB. Zulässig wären hier beispielsweise ein oder zwei Einfamilienhäuser, eine Doppelhausbebauung oder auch Geschosswohnungsbau mit max. 2,5 Vollgeschossen.
Lage ...
Stand: 12.09.2025