Es ist eine Teilung nach dem WEG-Recht vorgesehen, sofern die Wohnungen an unterschiedliche Eigentümer verkauft werden. Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung liegt bereits vor. Gern unterstützten wir Sie und die Verkäufer bei der Erstellung einer Teilungserklärung.
Über die vorgesehene Gemeinschaftszufahrt an der süd-westlichen Grundstücksgrenze, gelangen Sie zu zwei ...
Stand: 19.03.2026