Eine wichtige Information vorweg, die für Ihre Rendite von Entscheidung ist: <br/>
Obwohl es sich beim Kaufobjekt um ein Wohnungserbbaurecht handelt, ist für dieses aufgrund eines Zuschlagsbeschlusses aus dem Jahr 1987 k e i n Erbbauzins mehr zu leisten. Der Erwerber der Wohnung erspart sich demnach bis zum Heimfall der Immobilie im November 2078, also die nächsten ...
Stand: 09.03.2026